Verwaltungsgerichtshof 91/19/0243

91/19/0243Verwaltungsgerichtshof28.10.1991

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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