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91/19/0240•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0240
91/19/0240Verwaltungsgerichtshof28.10.1991
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Bescheidcharakter Bescheidbegriff Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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