Verwaltungsgerichtshof 91/19/0234

91/19/0234Verwaltungsgerichtshof13.01.1992

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.01.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1991190234.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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