Verwaltungsgerichtshof 91/19/0203

91/19/0203Verwaltungsgerichtshof28.10.1991

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, soweit damit beim Gams- und Rehwild ein vom vorgelegten Entwurf des Abschußplanes abweichender Abschuß festgesetzt wurde.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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