Verwaltungsgerichtshof 91/19/0186

91/19/0186Verwaltungsgerichtshof23.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190186.X00

Spruch

Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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