Verwaltungsgerichtshof 91/19/0185

91/19/0185Verwaltungsgerichtshof11.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190185.X00

Spruch

Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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