Verwaltungsgerichtshof 91/19/0176

91/19/0176Verwaltungsgerichtshof29.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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