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91/19/0167•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0167
91/19/0167Verwaltungsgerichtshof16.12.1991
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Verwaltungsstrafverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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