Verwaltungsgerichtshof 91/19/0167

91/19/0167Verwaltungsgerichtshof16.12.1991

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190167.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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