Verwaltungsgerichtshof 91/19/0165

91/19/0165Verwaltungsgerichtshof30.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1991

Spruch

Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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