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91/19/0160•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0160
91/19/0160Verwaltungsgerichtshof12.11.1992
Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung Übertretungen und Strafen Strafnormen Übertretungen und Strafen Verfahrensrecht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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