Verwaltungsgerichtshof 91/19/0153

91/19/0153Verwaltungsgerichtshof20.06.1991

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abewiesen.

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