Verwaltungsgerichtshof 91/19/0135

91/19/0135Verwaltungsgerichtshof20.06.1991

Regest

Akteneinsicht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190135.X00

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrages auf Aufhebung des Aufenthaltsverbotes richtet, als unbegründet abgewiesen.

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