Verwaltungsgerichtshof 91/19/0131

91/19/0131Verwaltungsgerichtshof28.10.1991

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildarten Haarwild Rotwild Schwarzwild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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