Verwaltungsgerichtshof 91/19/0123

91/19/0123Verwaltungsgerichtshof11.05.1992

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Unterschrift Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Prozeßvollmacht nachträgliche Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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