Verwaltungsgerichtshof 91/19/0103

91/19/0103Verwaltungsgerichtshof23.09.1991

Regest

freie Beweiswürdigung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190103.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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