Verwaltungsgerichtshof 91/19/0088

91/19/0088Verwaltungsgerichtshof30.09.1991

Regest

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Beweismittel Sachverständigenbeweis Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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