Verwaltungsgerichtshof 91/19/0085

91/19/0085Verwaltungsgerichtshof20.06.1991

Regest

Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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