Verwaltungsgerichtshof 91/19/0084

91/19/0084Verwaltungsgerichtshof27.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid (Spruchpunkt I) wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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