Verwaltungsgerichtshof 91/19/0080

91/19/0080Verwaltungsgerichtshof30.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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