Verwaltungsgerichtshof 91/19/0074

91/19/0074Verwaltungsgerichtshof23.09.1991

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Ermessen besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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