Verwaltungsgerichtshof 91/19/0059

91/19/0059Verwaltungsgerichtshof27.04.1992

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Jagdeinrichtungen Verfahrensrecht AVG Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Jagdschaden Wildschaden Verfahren Verfahrensrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Jagdausübung Jagdausübungsberechtigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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