Verwaltungsgerichtshof 91/19/0046

91/19/0046Verwaltungsgerichtshof12.11.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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