Verwaltungsgerichtshof 91/19/0043

91/19/0043Verwaltungsgerichtshof20.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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