Verwaltungsgerichtshof 91/19/0041

91/19/0041Verwaltungsgerichtshof27.05.1991

Regest

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der Schuld-, Straf- und Kostenaussprüche zu den Punkten 1.) bis 4.) und 9.) bis

19. ) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und in Ansehung der Schuld-, Straf- und Kostenaussprüche zu den Punkten 5.) bis 8.) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

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