Verwaltungsgerichtshof 91/19/0038

91/19/0038Verwaltungsgerichtshof15.04.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation Strafnorm Mängel im SpruchMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190038.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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