Verwaltungsgerichtshof 91/19/0032

91/19/0032Verwaltungsgerichtshof14.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190032.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.