Verwaltungsgerichtshof 91/19/0011

91/19/0011Verwaltungsgerichtshof15.04.1991

Regest

Fehlverhalten Gesamtfehlverhalten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190011.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.