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91/19/0009•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0009
91/19/0009Verwaltungsgerichtshof20.02.1992
Änderung der Zuständigkeit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Zeitpunkt örtliche Zuständigkeit Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit Wohnsitz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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