Verwaltungsgerichtshof 91/19/0009

91/19/0009Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Regest

Änderung der Zuständigkeit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Zeitpunkt örtliche Zuständigkeit Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit Wohnsitz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1991190009.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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