Verwaltungsgerichtshof 91/18/0172

91/18/0172Verwaltungsgerichtshof28.06.1991

Regest

Behördenbezeichnung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Unterschrift des Genehmigenden Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Allgemein Zurechnung von Organhandlungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Beglaubigung der Kanzlei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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