Verwaltungsgerichtshof 91/18/0081

91/18/0081Verwaltungsgerichtshof28.06.1991

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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