Verwaltungsgerichtshof 91/18/0079

91/18/0079Verwaltungsgerichtshof11.10.1991

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Überschreiten der Geschwindigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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