Verwaltungsgerichtshof 91/18/0072

91/18/0072Verwaltungsgerichtshof28.06.1991

Regest

Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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