Verwaltungsgerichtshof 91/18/0062

91/18/0062Verwaltungsgerichtshof26.04.1991

Regest

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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