Verwaltungsgerichtshof 91/18/0048

91/18/0048Verwaltungsgerichtshof05.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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