Verwaltungsgerichtshof 91/18/0042

91/18/0042Verwaltungsgerichtshof28.06.1991

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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