Verwaltungsgerichtshof 91/18/0027

91/18/0027Verwaltungsgerichtshof05.06.1991

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Es haben dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der folgenden Höhe binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

Der Bund S 5.560,--,

die Bundeshauptstadt (Land) Wien S 5.560,--.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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