Verwaltungsgerichtshof 91/18/0006

91/18/0006Verwaltungsgerichtshof26.04.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/18/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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