Verwaltungsgerichtshof 91/17/0199

91/17/0199Verwaltungsgerichtshof21.05.1992

Regest

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2 Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1992

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der beschwerdeführende Partei Aufwendungen in der Höhe von S 5.860,-binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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