Verwaltungsgerichtshof 91/17/0198

91/17/0198Verwaltungsgerichtshof21.05.1992

Regest

Säumnisbeschwerde Vervielfältigung von Ausfertigungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1992

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 5.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.