Verwaltungsgerichtshof 91/17/0191

91/17/0191Verwaltungsgerichtshof18.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.