Verwaltungsgerichtshof 91/17/0177

91/17/0177Verwaltungsgerichtshof23.09.1994

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt 2. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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