Verwaltungsgerichtshof 91/17/0175

91/17/0175Verwaltungsgerichtshof06.10.1993

Regest

freie Beweiswürdigung Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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