Verwaltungsgerichtshof 91/17/0174

91/17/0174Verwaltungsgerichtshof23.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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