Verwaltungsgerichtshof 91/17/0172

91/17/0172Verwaltungsgerichtshof15.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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