Verwaltungsgerichtshof 91/17/0165

91/17/0165Verwaltungsgerichtshof19.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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