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91/17/0101•Verwaltungsgerichtshof 91/17/0101
91/17/0101Verwaltungsgerichtshof30.01.1992
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Substitution Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung nachträgliche Vollmachtserteilung
Die angefochtenen Bescheide werden, insoweit sie die Entscheidung enthalten, daß die Berufungen vom 13. Februar 1991 nicht dem jeweiligen Beschwerdeführer zuzurechnen sind, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat an die Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von JE S 10.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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