Verwaltungsgerichtshof 91/17/0101

91/17/0101Verwaltungsgerichtshof30.01.1992

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Substitution Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung nachträgliche Vollmachtserteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden, insoweit sie die Entscheidung enthalten, daß die Berufungen vom 13. Februar 1991 nicht dem jeweiligen Beschwerdeführer zuzurechnen sind, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat an die Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von JE S 10.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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