Verwaltungsgerichtshof 91/17/0096

91/17/0096Verwaltungsgerichtshof10.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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