Verwaltungsgerichtshof 91/17/0059

91/17/0059Verwaltungsgerichtshof15.04.1994

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.