Verwaltungsgerichtshof 91/17/0024

91/17/0024Verwaltungsgerichtshof11.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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