Verwaltungsgerichtshof 91/17/0009

91/17/0009Verwaltungsgerichtshof17.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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